Wie weise ich Kompetenzen in der Weiterbildung nach?
Indem eine supervidierte Maßnahme auf einer Anvertrauensstufe bewertet und von einem berechtigten Supervisor bestätigt (vidiert) wird, ergänzt um eine Rückmeldung.
Vom Eindruck zum belegbaren Nachweis: Selbsteinschätzung, Vidierung durch einen Supervisor und eine Rückmeldung, Maßnahme für Maßnahme.
Ein Kompetenznachweis belegt sicheres, eigenständiges Können und entsteht im Dreischritt: Selbsteinschätzung beim Erfassen, Vidierungsanfrage an einen berechtigten Supervisor, Bestätigung mit Stufe und Kommentar. Belastbar wird er durch Skala, Rückmeldung und zeitlichen Verlauf. Die offizielle Bestätigung bleibt im eLogbuch.
Ein Kompetenznachweis belegt, dass eine Tätigkeit sicher und auf der passenden Stufe der Eigenständigkeit beherrscht wird. Er ergänzt damit die dokumentierte Häufigkeit einer Leistung um die Qualität der Ausführung.
Grundlage ist eine dokumentierte, bestätigte Einschätzung: Ein Supervisor hat die Maßnahme beobachtet, auf einer Anvertrauensstufe eingeordnet und das festgehalten.
Die Muster-Weiterbildungsordnung 2018 beschreibt Weiterbildung über Kompetenzen: kognitive und Methodenkompetenz (Kenntnisse) sowie Handlungskompetenz (Erfahrungen und Fertigkeiten). Im offiziellen eLogbuch bestätigt der Weiterbildungsbefugte diese Inhalte und die Richtzahlen.
Das eLogbuch bestätigt dabei je Inhalt, dass er erworben wurde. Eine abgestufte Aussage, wie eigenständig eine einzelne Tätigkeit beherrscht wird, und eine dokumentierte Rückmeldung je Maßnahme sieht es nicht vor. Genau diese Ebene liefert die strukturierte Vidierung auf einer Anvertrauensstufen-Skala.
Typisch ist ein fester Dreischritt, der sich in den Erfassungs-Alltag integrieren lässt:
Die Maßnahme wird dokumentiert; die Selbsteinschätzung auf der Skala erfolgt im selben Schritt. Die Selbsteinschätzung schult den Blick auf die eigene Entwicklung.
Die Anfrage geht an einen berechtigten Supervisor, der die Maßnahme supervidiert hat. Eine offene Anfrage lässt sich zurückziehen.
Der Supervisor bestätigt oder hinterfragt die Maßnahme auf der passenden Anvertrauensstufe und ergänzt eine Rückmeldung. Diese Bestätigung heißt Vidierung.
Belastbar wird ein Nachweis durch Kontext. Vier Elemente machen den Unterschied:
Viele kleine, sauber dokumentierte Bestätigungen ergeben ein klareres Bild als eine pauschale Aussage am Ende eines Weiterbildungsabschnitts.
In WDoku erfassen Sie eine Maßnahme, schätzen sich auf der gewählten Skala ein (Ampel oder ten Cate) und fragen die Vidierung bei einem berechtigten Supervisor an. Der Status jeder Maßnahme bleibt sichtbar: erfasst, angefragt, bestätigt.
Erreicht ein Katalog-Eintrag die hinterlegte Schwelle bestätigter Vidierungen, markiert WDoku ihn als freigeschaltet. Das ist strukturierte Vorarbeit und Feedback; die offizielle Bestätigung der Weiterbildung erfolgt weiterhin im eLogbuch der Landesärztekammer.
Indem eine supervidierte Maßnahme auf einer Anvertrauensstufe bewertet und von einem berechtigten Supervisor bestätigt (vidiert) wird, ergänzt um eine Rückmeldung.
Nein. Die Selbsteinschätzung ist der erste Schritt; den Nachweis macht die Bestätigung durch einen berechtigten Supervisor.
Ja, solange sie noch offen ist. Danach entscheidet der Supervisor: bestätigen oder mit Begründung ablehnen.
Nein. Er ist Vorarbeit und Feedback. Die offizielle Bestätigung läuft weiterhin über das eLogbuch der Landesärztekammer.