Was bedeutet Vidierung?
Die Bestätigung einer supervidierten Maßnahme durch einen berechtigten Supervisor, mit Anvertrauensstufe und Kommentar.
Supervidierte Maßnahmen nachvollziehbar bestätigen: was Vidierung bedeutet, wer berechtigt ist und wie der Ablauf von der Anfrage bis zur Bestätigung aussieht.
Vidierung ist die Bestätigung einer supervidierten Maßnahme durch einen berechtigten Supervisor, mit Stufe und Kommentar. Berechtigt ist, wer das Recht „voll bewerten“ in der Katalog-Gruppe oder der Abteilung des Arztes hält. Aus bestätigten Vidierungen entsteht der Verlauf bis zur Freischaltung ab der hinterlegten Schwelle. Die Kammer-Bestätigung bleibt im eLogbuch.
Vidierung ist die Bestätigung einer supervidierten Maßnahme durch einen berechtigten Supervisor, mit Anvertrauensstufe und Kommentar. Sie hält fest, dass eine Tätigkeit auf einer bestimmten Stufe der Eigenständigkeit beobachtet und eingeschätzt wurde.
Fachlich dokumentiert sie eine Anvertrauensentscheidung, wie sie im klinischen Alltag ohnehin ständig fällt: Der Supervisor entscheidet, wie viel er in dieser Situation aus der Hand gibt. Die Vidierung macht diese Entscheidung nachvollziehbar und dauerhaft.
Sie ist eine interne, dokumentierte Bestätigung als Vorarbeit und Feedback, nicht die offizielle Bestätigung der Ärztekammer.
Vidieren darf, wer das Recht „voll bewerten“ besitzt, entweder in der Gruppe, zu der der Kompetenzkatalog gehört, oder in der Abteilung des Arztes in Weiterbildung. Typischerweise sind das Ober- und Fachärzte.
Maßgeblich ist die Berechtigung im Rechtesystem, keine starre Rolle. Das macht die Regelung flexibel: Auch ein erfahrener Facharzt ohne Oberarzt-Titel kann vidieren, wenn die Abteilung ihm das Recht einräumt.
Der Ablauf folgt einem festen Muster, das jeden Schritt nachvollziehbar hält:
Der Arzt in Weiterbildung erfasst eine Maßnahme, schätzt sich auf der Skala ein und fragt die Vidierung bei einem berechtigten Supervisor an. Eine offene Anfrage kann er zurückziehen.
Der Supervisor sieht die Anfrage in seiner Inbox, prüft Maßnahme und Selbsteinschätzung und legt die Stufe aus seiner Sicht fest.
Er bestätigt mit Stufe und Kommentar oder lehnt begründet ab. Beides bleibt am Vorgang dokumentiert; der beidseitige Kommentar-Thread hält die Rückmeldung fest.
Die Stufe macht die Vidierung vergleichbar: Bewertet wird auf der Skala des Katalogs, dreistufig als Ampel oder fünfstufig nach ten Cate. Wie die Stufen definiert sind, erklärt die Seite ten-Cate-Anvertrauensstufen.
Aus den bestätigten Vidierungen entsteht je Katalog-Eintrag ein Verlauf. Erreicht ein Eintrag die hinterlegte Schwelle bestätigter Vidierungen, markiert WDoku ihn als freigeschaltet; Grundlage sind ausschließlich die vom Supervisor bestätigten Maßnahmen.
In WDoku läuft die Vidierung asynchron über die Inbox des Supervisors; niemand muss dafür gleichzeitig am selben Ort sein. Maßnahme für Maßnahme entsteht ein dokumentierter Verlauf mit Stufe, Kommentar und Zeitpunkt.
Die offizielle Bestätigung der Weiterbildung erfolgt weiterhin im eLogbuch der Landesärztekammer; Kompetenzkataloge laufen nicht in den Kammer-Transfer.
Die Bestätigung einer supervidierten Maßnahme durch einen berechtigten Supervisor, mit Anvertrauensstufe und Kommentar.
Wer das Recht „voll bewerten“ in der Gruppe des Katalogs oder in der Abteilung des Arztes in Weiterbildung besitzt, typischerweise Ober- und Fachärzte. Entscheidend ist die Berechtigung, keine starre Rolle.
Die Ablehnung wird mit Begründung dokumentiert. Die Maßnahme gilt dann nicht als bestätigt und fließt nicht in die Freischaltung ein.
Nein. Sie ist eine interne Vorarbeit und Feedback. Die offizielle Bestätigung läuft über das eLogbuch der Landesärztekammer.