Wie WDoku Ihren Fortschritt mitführt, und Antworten auf die Fragen rund um Ihre Weiterbildung, die am Anfang am häufigsten auftauchen.
Die ärztliche Weiterbildung ist ein langer Weg mit vielen Regeln: Richtzahlen, Logbuch, Weiterbildungsgespräche, Rotationen, am Ende die Facharztprüfung. Gerade am Anfang ist schwer zu überblicken, was wann verlangt ist und worauf es ankommt. Genau dabei soll WDoku Ihnen den Rücken freihalten: Es führt Ihren Stand automatisch mit, sobald Ihre Leistungen darin landen, und zeigt Ihnen jederzeit, wo Sie stehen und was noch fehlt.
Auf dieser Seite haben wir zweierlei zusammengestellt: zuerst die Fragen, die das Arbeiten mit WDoku selbst betreffen, also wie Sie Ihren Katalog wählen, Leistungen erfassen und ins eLogbuch der Kammer übertragen. Danach ein paar Antworten rund um die Weiterbildung allgemein, die immer wieder auftauchen, auch unabhängig von WDoku. Beides ist kein Ersatz für die Auskunft Ihrer Ärztekammer, sondern eine erste Orientierung. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, schreiben Sie uns einfach, wir antworten persönlich, meist noch am selben Werktag.
Die Richtzahl steht in WDoku an jedem Logbucheintrag Ihres Logbuchs. Sie ist die Anzahl von Prozeduren, die Sie laut Ihrer Weiterbildungsordnung in dieser Kategorie durchführen müssen. WDoku zählt Ihre erfassten Leistungen automatisch dagegen und zeigt Ihnen, wie weit Sie sind.
Es zählt jede Leistung, die Sie in WDoku einem Eintrag Ihres Logbuchs zuordnen. Sobald eine Leistung erfasst und einem Katalogpunkt zugeordnet ist, fließt sie in Ihren Fortschritt ein. Was nicht im Katalog steht, zählt für die Richtzahlen nicht mit.
Der Katalog entspricht dem Logbuch Ihrer Weiterbildung, zum Beispiel Ihrem Fachgebiet und Ihrer Ärztekammer. In WDoku wählen Sie ihn unter den Logbüchern aus. Wenn Sie unsicher sind, welcher Katalog für Sie der richtige ist, schreiben Sie uns, wir helfen bei der Zuordnung.
Das eLogbuch ist das offizielle elektronische Logbuch Ihrer Ärztekammer. Sie können Ihre Leistungen auch komplett ohne WDoku dort erfassen, allerdings müssen Sie diese Leistungen dann einzeln selbst zählen, zum Beispiel mit Stift und Papier oder daheim mit einer Excel-Tabelle.
Denn das eLogbuch sieht vor, dass Sie eine aufsummierte Anzahl pro Zeitraum angeben. Beispiel: als Facharzt HNO vom 1.1. bis 31.3. haben Sie sieben mal eine „Operative Therapie bei Nasengerüstfrakturen" durchgeführt. Genau dieses Zählen und Aufsummieren aller Ihrer Leistungen übernimmt WDoku für Sie. Sie sammeln Ihre Leistungen einzeln in WDoku und übertragen sie gebündelt ins eLogbuch, statt jede einzeln dort einzutragen. WDoku bereitet die Übertragung vor. Dabei behalten Sie die Kontrolle, wann und was übertragen wird.
Sie übertragen Ihre in WDoku gesammelten Leistungen gebündelt in das eLogbuch Ihrer Ärztekammer. Die Bestätigung durch Ihren Weiterbilder läuft dabei nicht über WDoku.
Sie passiert im eLogbuch selbst: Nach der Übertragung setzen Sie dort eine Bestätigungsanfrage an Ihren weiterbildungsbefugten Arzt ab, der Ihre Leistungen anschließend im eLogbuch bestätigt. WDoku weist Sie an der entsprechenden Stelle noch einmal auf diesen Schritt hin.
Tippen Sie in der App unten auf das „+", wählen Sie die Leistung und speichern Sie. Das dauert keine halbe Minute. Am schnellsten geht es per Spracheingabe: Sie sprechen die Leistung ein, WDoku trägt sie für Sie ein.
Wenn Sie an Ihrer Stelle bereits Leistungen erbracht haben, bevor Sie mit WDoku starten, müssen Sie diese nicht einzeln nacherfassen. Pro Logbuch gibt es eine Vorzahlen-Eingabe: Dort geben Sie an, wie viele Leistungen je Katalogpunkt bisher zusammengekommen sind, oder ob Sie bereits Zahlen direkt im eLogbuch Ihrer Kammer eingetragen haben.
WDoku rechnet diese Vorzahlen in Ihren Fortschritt ein, sodass Ihr Stand von Anfang an vollständig ist und nichts doppelt zählt. Ab dann erfassen Sie nur noch das, was neu dazukommt.
Diese Fragen betreffen Ihre Weiterbildung allgemein, unabhängig von WDoku. Verbindlich ist immer das, was Ihre Ärztekammer und Ihre Weiterbildungsordnung sagen. Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Weiterbildungsabteilung Ihrer Kammer.
Am Anfang führen Sie viele Prozeduren unter Aufsicht eines erfahrenen Kollegen durch. Das ist normal und zählt in der Regel als Ihre eigene Leistung, solange Sie sie selbst erbracht haben. Reine Assistenz, bei der ein anderer die Prozedur durchführt, zählt dagegen oft nicht oder gesondert. Viele eLogbücher unterscheiden hier ausdrücklich zwischen selbst durchgeführt und assistiert.
Was in Ihrem Fach genau zählt, steht in Ihrer Weiterbildungsordnung. Im Zweifel fragen Sie Ihren Weiterbilder oder die Weiterbildungsabteilung Ihrer Kammer. In WDoku erfassen Sie die Leistungen, die Sie selbst erbracht haben.
Beide stehen in der Weiterbildungsordnung. Eine Mindestzahl müssen Sie zwingend nachweisen, sonst werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen. Eine Richtzahl ist ein Richtwert dafür, wie oft Sie eine Leistung erbracht haben sollten, um die nötige Routine zu erwerben. Je nach Kammer und Ordnung werden diese Begriffe unterschiedlich streng gehandhabt. Im Logbuch ist meist ausgewiesen, was Pflicht und was Orientierung ist.
In der Regel ist mindestens ein dokumentiertes Gespräch pro Jahr mit Ihrem weiterbildungsbefugten Arzt vorgesehen, in dem Ihr Stand und die nächsten Ziele besprochen werden. Es lohnt sich, diese Gespräche aktiv einzufordern und festzuhalten, denn sie sind Teil des Nachweises. Die genaue Vorgabe steht in Ihrer Weiterbildungsordnung.
Ihr bisher Erbrachtes bleibt Ihnen erhalten, sofern es ordentlich dokumentiert und bestätigt ist. Wichtig ist, dass Sie sich Ihre Zeiten und Leistungen vor einem Wechsel von Ihrem bisherigen Weiterbilder bestätigen lassen. Ob ein Abschnitt anerkannt wird, hängt auch davon ab, ob die jeweilige Abteilung eine entsprechende Weiterbildungsbefugnis hatte.
Die Ärztekammer erteilt einem Arzt für ein Fachgebiet eine Befugnis, andere Ärzte weiterzubilden, häufig befristet und für eine bestimmte Dauer. Nur Zeiten bei einem befugten Weiterbilder zählen für Ihre Weiterbildung. Es ist sinnvoll, vor Antritt einer Stelle zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Befugnis vorliegt.
Ihre absolvierten Zeiten und Inhalte bestätigt Ihr weiterbildungsbefugter Arzt mit einem Zeugnis. Zugelassen zur Facharztprüfung und geprüft werden Sie von Ihrer Ärztekammer. Die Anmeldung läuft über die Kammer, zusammen mit Ihrem Logbuch und den Zeugnissen. Den genauen Ablauf und die Fristen erfahren Sie bei der Weiterbildungsabteilung Ihrer Kammer.
Schreiben Sie uns. Wir antworten persönlich und helfen Ihnen weiter.
Frage stellen