Was Sie als Weiterbildungsbefugte sehen, wie das Weiterbildungsgespräch davon profitiert, und welche Verantwortung bei der Einführung bei Ihnen bleibt.
Sie sehen den Stand der Ärztinnen und Ärzte, die Ihnen die Einsicht erteilt haben, vom Gesamtfortschritt bis zum einzelnen Logbucheintrag, ausschließlich lesend. Für das Weiterbildungsgespräch erzeugt WDoku daraus einen Bericht. Wer als weiterbildungsbefugt gilt, bestimmt Ihre Klinik über die Rollenzuordnung, nicht WDoku.
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Der gesamte Bereich ist lesend. Sie können keine Leistung anlegen, ändern oder löschen. Das ist Absicht: die Dokumentation bleibt in der Hand der Ärztin oder des Arztes.
In der Cloud-Variante erteilt die Ärztin oder der Arzt die Einsicht selbst, je Abteilung, und kann sie jederzeit widerrufen. Ohne Einsicht erscheint die Person in keiner Ihrer Listen.
Beim Betrieb auf einem Server Ihres Hauses folgt die Einsicht aus der bestätigten Zugehörigkeit zur Abteilung. Auch dort kann die Person widersprechen.
Die Freigabe gilt für alle aktuellen und künftigen Befugten Ihrer Abteilung. Ein Wechsel in der Befugnis erfordert daher keine erneute Freigabe.
Die Uhrzeit der Einträge ist von dieser Einsicht ausgenommen und braucht eine zweite, eigene Einwilligung. Rechnen Sie damit, dass ein Teil Ihres Teams sie nicht erteilt. Das ist ausdrücklich vorgesehen und hat für die fachliche Beurteilung keine Bedeutung.
Für jeden Katalog erzeugt WDoku einen Bericht als PDF, wahlweise über sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monate oder über den gesamten Zeitraum.
Der Bericht ersetzt kein Gespräch. Er sorgt dafür, dass Sie es nicht mit geschätzten Zahlen führen.
Eine Vidierung hält fest, auf welcher Stufe der Eigenständigkeit eine supervidierte Maßnahme eingeschätzt wurde. Sie ist fachliche Rückmeldung und Vorarbeit, nicht die Bestätigung der Landesärztekammer.
Der Anstoß kommt immer von der Ärztin oder dem Arzt: es gibt keine automatische Bewertung im Hintergrund. Das nimmt der Funktion die Überwachungsanmutung und ist ein Argument, das Sie gegenüber Ihrem Gremium anführen können.
Der offizielle Weg bleibt das eLogbuch der Landesärztekammer. Wie die Anbindung an das eLogbuch funktioniert, ist gesondert beschrieben. WDoku überträgt die Zahlen dorthin, ausgelöst durch die Ärztin oder den Arzt.
Alles auf dieser Seite gibt es als Merkblatt zum Ausdrucken oder Anhängen an eine Mail. Es wird beim Abruf erzeugt und ist damit immer auf demselben Stand wie diese Seite.
Nur diejenigen mit erteilter Einsicht. In der Cloud-Variante ist das eine aktive Entscheidung der Person; beim Betrieb im eigenen Haus folgt sie aus der bestätigten Zugehörigkeit, mit Widerspruchsrecht.
Nein. Der Bereich ist vollständig lesend. Korrekturen nimmt die Ärztin oder der Arzt selbst vor.
Nur wenn die Person die Uhrzeiten zusätzlich freigegeben hat. Ohne diese zweite Einwilligung werden sie Ihnen nicht übermittelt.
Nein. Sie ist fachliche Rückmeldung und Vorarbeit. Der offizielle Weg bleibt das eLogbuch der Landesärztekammer.
Ja. Gezielte Zugriffe auf die Daten einer Person werden protokolliert, und die betroffene Person sieht sie in der App. Das ist gewollt: Transparenz in beide Richtungen trägt das Vertrauen, auf dem die Freigabe beruht.
In einer halben Stunde zeigen wir Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung, welche Daten entstehen und welche Auswertungen möglich sind. Fragen beantworten wir direkt, statt eine Stellungnahme nachzureichen.