WDoku aus Sicht der Mitarbeitervertretung

Wer sieht welche Daten, welche Auswertungen sind technisch möglich, wie wirkt ein Widerruf, und was gehört in eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung.

Das Wichtigste in Kürze

WDoku ist ein Dokumentationssystem für die ärztliche Weiterbildung. Es entstehen dabei Daten, die geeignet sind, Rückschlüsse auf Leistung zuzulassen. Wir behaupten deshalb nicht, die Einführung sei mitbestimmungsfrei. Diese Seite beschreibt vollständig, was das System kann, einschließlich der Auswertungen, nach denen Gremien erfahrungsgemäß zuerst fragen.

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Warum wir nicht sagen, WDoku sei mitbestimmungsfrei

Für die Frage der Mitbestimmung ist nach der Rechtsprechung die objektive Eignung einer technischen Einrichtung maßgeblich, Leistung oder Verhalten zu überwachen, nicht die Absicht des Herstellers und nicht der Zweck, den die Klinik verfolgt.

WDoku erzeugt personenbezogene Zählstände, Fortschrittswerte und Kompetenzbewertungen. Diese Daten sind objektiv geeignet, Leistung zu beurteilen. Ob und wie die Mitbestimmung in Ihrem Haus greift, hängt vom konkreten Einsatz und von Ihrer Trägerschaft ab.

Unsere Empfehlung an jede Klinik lautet, das zuständige Gremium früh einzubeziehen und die Einführung transparent zu regeln. Diese Seite ist eine Arbeitsgrundlage dafür und keine Rechtsberatung.

Trägerschaft Gremium Rechtsgrundlage
Privat oder kommunal (GmbH) Betriebsrat § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Öffentlich-rechtlich Personalrat Landespersonalvertretungsgesetz des jeweiligen Landes
Katholischer Träger Mitarbeitervertretung MAVO
Evangelischer Träger Mitarbeitervertretung MVG-EKD

Zwei Betriebsarten, zwei verschiedene Antworten

Die wichtigste Frage zuerst: welche Variante betreibt Ihr Haus? In der Cloud beruht die Einsicht der Weiterbildungsbefugten auf einer Einwilligung der Ärztin oder des Arztes. Beim Betrieb auf einem Server Ihres Hauses folgt sie aus dem Weiterbildungsverhältnis, mit einem Widerspruchsrecht nach Artikel 21.

WDoku Cloud (App) Eigener Server (Appliance)
Wo liegen die Daten Rechenzentrum in Deutschland In Ihrem Haus
Patientendaten im System Werden nicht gespeichert oder verarbeitet Nur bei optionaler KIS-Anbindung, verlassen das Haus nicht
Leistungs-KIS-ID und ICD-Codes Nur bei optionaler KIS-Anbindung Nur bei optionaler KIS-Anbindung
Rechtsgrundlage der Einsicht Einwilligung des Arztes (Art. 6 Abs. 1 lit. a) Weiterbildungsverhältnis (Art. 6 Abs. 1 lit. b/f)
Handhabe des Arztes Widerruf, wirkt sofort Widerspruch nach Art. 21, wirkt sofort
Uhrzeiten für Befugte Nur mit eigener Einwilligung Nur mit eigener Einwilligung
Verantwortlicher nach DSGVO WDoku für das Nutzerkonto, die Klinik für gelieferte Daten Die Klinik

Wer sieht welche Datenart

Die Tabelle beschreibt den Stand der App-Variante mit erteilter Freigabe. Sie ist gegen den Quelltext geprüft, nicht gegen Marketingmaterial.

Datenart Arzt selbst Kollege im Teammodus Befugter mit Einsicht Klinik-Admin WDoku-Betrieb
Name Ja Ja Ja Ja Ja
Login-E-Mail Ja Nein Ja Ja Ja
Klinik-E-Mail Ja Nein Nein Ja Ja
Teilnahme an einer geteilten Leistung Ja Ja Ja Ja Ja
Datum einer Leistung Ja nur wenn beteiligt Ja Ja Ja
Uhrzeit einer Leistung Ja nur wenn beteiligt nur mit eigener Einwilligung Ja Ja
OP-Saal Ja nur wenn beteiligt Nein (Ausnahme unten) Ja Ja
Notizen (Freitext zur Leistung) Ja Nein Nein Ja Ja
Zählstände je Katalog Ja Nein Ja Ja Ja
Einzelne Logbucheinträge Ja Nein Ja Ja Ja
Selbsteinschätzung zu einer Kompetenz Ja Nein Ja Ja Ja
Vidierung samt Kommentar-Verlauf Ja Nein Ja Ja Ja
Lernziele Ja Nein Ja Ja Ja
Leistungs-KIS-ID (in der Cloud nur als Hash) Ja nur wenn beteiligt Nein Ja Ja
ICD-Codes des Eingriffs Nein Nein Nein, aber als Suchbegriff nutzbar Ja Ja
Patientendaten werden nicht verarbeitet Nein Nein nur bei eigenem Server mit optionaler KIS-Anbindung Nein

Ausnahme beim OP-Saal: Im Leistungsverzeichnis bekommt der Befugte den Saal nicht. Im Zusammenhang mit einer Kompetenzbewertung wird er mitgeliefert, weil er die bewertete Maßnahme identifizierbar macht. Wir führen diese Ausnahme hier auf, statt sie unter der allgemeinen Aussage verschwinden zu lassen. ICD-Codes: Die App zeigt sie niemandem an, auch der Ärztin oder dem Arzt selbst nicht. Der Befugte kann in der Team-Übersicht aber nach ihnen suchen; ein Treffer verrät damit, dass ein gesuchter Code zu einer Leistung erfasst ist. Auch das steht hier, weil eine Suche ohne Anzeige sonst übersehen wird.

Welche Auswertungen technisch möglich sind

Dieser Abschnitt ist der wichtigste. Ihr Gremium soll diese Möglichkeiten vollständig von uns erfahren und auf dieser Grundlage bewerten, nicht sie später selbst zusammensuchen müssen.

  • Katalogstände im Vergleich: je Logbuch eine Übersicht aller Ärztinnen und Ärzte mit Freigabe, mit Fortschrittsbalken und Ampelfarben. Die Sortierung erfolgt aufsteigend nach Fortschritt, damit Rückstände sichtbar werden. Das ist eine nach Fortschritt geordnete Personenliste.
  • Kompetenz-Matrix: Kompetenz gegen Person, je Zelle die erreichte Stufe. Exportierbar als CSV und als PDF.
  • Team-Übersicht der Leistungen: filterbar nach Personen, Zeitraum und Rolle, mit Volltextsuche über die erfassten ICD- und OPS-Codes.
  • Bericht zum Weiterbildungsgespräch (PDF): Soll-Ist-Vergleich, Verlaufskurve, Quartalsübersicht, Verteilung über Monate und Kategorien, Aufschlüsselung nach Operateur und Assistenz, Rotationshistorie, häufigste Eingriffe und eine Hochrechnung des voraussichtlichen Abschlusses.

Zu den Uhrzeiten: Die Uhrzeit eines Eintrags stammt aus der Dokumentation der Leistung, nicht aus einer Zeiterfassung. WDoku erfasst weder Anwesenheit noch Arbeitszeit. Trotzdem lassen sich aus Uhrzeiten Rückschlüsse auf Arbeitszeiten ziehen. Deshalb ist die Freigabe der Uhrzeiten eine eigene, getrennt widerrufbare Einwilligung. Ohne sie überträgt der Server die Uhrzeiten an die Befugten gar nicht erst. Es ist keine Einstellung in der Oberfläche, sondern der Datenfluss selbst.

Was das System nicht kann

  • WDoku bewertet niemanden. Es gibt keine vom System vergebene Note und keinen Gesamtpunktwert je Person.
  • In der App-Variante gibt es keine Erfassung im Hintergrund: die Ärztin oder der Arzt trägt selbst ein. Nutzt Ihr Haus die KIS-Anbindung, entstehen Einträge dagegen ohne eigenes Zutun. Das gehört in Ihre Regelung.
  • Der Befugte hat ausschließlich lesenden Zugriff. Er kann keine Leistung anlegen, ändern oder löschen und keine Einladung im Namen des Arztes erzeugen.
  • Die Daten werden auf dem Gerät des Befugten nicht dauerhaft gespeichert. Jeder Aufruf spiegelt den aktuellen Stand, ein Widerruf wirkt deshalb sofort.

Freigabe, Widerruf und Protokoll

1

Freigabe je Abteilung

Die Freigabe gilt nicht Person zu Person, sondern für die Weiterbildungsbefugten einer Abteilung. Wer als befugt gilt, bestimmt die Klinik über die Rollenzuordnung, nicht WDoku. Die Ärztin oder der Arzt sieht in der App namentlich, wer das aktuell ist.

2

Uhrzeiten getrennt

Die Freigabe der Uhrzeiten ist ein zweiter, eigener Schritt. Die Checkbox ist nie vorausgewählt und wird bei jedem Öffnen zurückgesetzt.

3

Widerruf wirkt sofort

Ein Widerruf entzieht die Einsicht mit dem nächsten Aufruf. Bereits exportierte Dateien bleiben allerdings beim Empfänger. Dafür ist die exportierende Person beziehungsweise die Klinik verantwortlich. Dieser Punkt gehört in Ihre Regelung.

4

Automatischer Wegfall

Beim Austritt aus einer Abteilung, bei Rücknahme der Bestätigung und bei Abschaltung des Teammodus für die Klinik entfällt die Einsicht automatisch.

5

Alles wird protokolliert

Jede Erteilung, jeder Widerruf und jeder Widerspruch erzeugt einen Eintrag im Audit-Log, ebenso jeder gezielte Zugriff eines Befugten auf die Daten einer Person. Die betroffene Person sieht diese Zugriffe selbst in der App. Aufbewahrung im Audit-Log: 24 Monate.

Gliederung für eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung

Dies ist eine Gliederung, kein Vertragsentwurf und keine Rechtsberatung. Sie ist als Arbeitsgrundlage für das Justiziariat Ihres Hauses gedacht. Formulierungen gehören in die Hand Ihrer Juristinnen und Juristen.

  • Zweckbindung: Wofür wird das System eingesetzt, und wofür ausdrücklich nicht.
  • Ausgeschlossene Auswertungen: Welche der oben aufgeführten Möglichkeiten sollen nicht genutzt werden, und wie wird das überprüft.
  • Zugriffsrollen: Wer vergibt die Rolle „weiterbildungsbefugt“, nach welchem Verfahren, und wie wird sie wieder entzogen.
  • Umgang mit Exporten: Wer darf exportieren, wohin, und wie lange dürfen exportierte Dateien aufbewahrt werden.
  • Freiwilligkeit und Widerruf: Wie wird sichergestellt, dass ein Widerruf oder Widerspruch folgenlos bleibt.
  • KIS-Anbindung: Welche Daten automatisch übernommen werden und wie die Betroffenen davon erfahren.
  • Rotation und Austritt: Was mit Einsicht und Daten geschieht, wenn jemand die Abteilung oder das Haus verlässt.
  • Löschfristen: Abgleich mit den technischen Fristen.
  • Beteiligung bei Erweiterungen: Wie das Gremium erfährt, wenn neue Auswertungsmöglichkeiten hinzukommen.
  • Beendigung: Was bei Vertragsende mit den Daten geschieht.

Die Sicht der Betroffenen steht auf einer eigenen Seite: Ihre Daten, Ihre Nachweise. Sie eignet sich zum Weitergeben an die Belegschaft. Wir stellen WDoku Ihrem Gremium gern in einer halben Stunde vor und beantworten Fragen direkt. Das ist oft ergiebiger als eine schriftliche Stellungnahme.

Diese Unterlage weitergeben

Alles auf dieser Seite gibt es als Merkblatt zum Ausdrucken oder Anhängen an eine Mail. Es wird beim Abruf erzeugt und ist damit immer auf demselben Stand wie diese Seite.

Merkblatt Mitbestimmung als PDF Alle sieben Merkblätter in einem Dokument

FAQ

Ist WDoku ein Instrument zur Leistungskontrolle?

Zweck und Aufbau sind auf die Dokumentation und Begleitung der Weiterbildung gerichtet, nicht auf die Bewertung durch den Arbeitgeber. WDoku vergibt keine Noten und keinen Gesamtpunktwert. Zugleich entstehen Daten, die objektiv geeignet sind, Leistung zu beurteilen. Genau deshalb empfehlen wir, die Einführung mit dem zuständigen Gremium abzustimmen.

Muss unser Gremium zustimmen?

Das hängt vom konkreten Einsatz und von Ihrer Trägerschaft ab und ist eine Frage des Einzelfalls. Wir empfehlen die Abstimmung ausdrücklich, behaupten aber nicht, dass es ohne ginge. Dies ist keine Rechtsberatung.

Kann der Chefarzt sehen, wann jemand gearbeitet hat?

Nur wenn die betroffene Person die Uhrzeiten zusätzlich freigegeben hat. Ohne diese eigene Einwilligung überträgt der Server die Uhrzeiten nicht. WDoku erfasst weder Anwesenheit noch Arbeitszeit; die Uhrzeit stammt aus der Dokumentation der Leistung.

Gibt es eine Rangliste der Ärztinnen und Ärzte?

Es gibt keinen Gesamtpunktwert und keine Rangliste nach Gesamtleistung. Die Übersicht der Katalogstände sortiert allerdings aufsteigend nach Fortschritt, damit Rückstände auffallen. Das ist eine nach Fortschritt geordnete Personenliste, und wir nennen sie hier so.

Was passiert nach einem Widerruf?

Die Einsicht entfällt mit dem nächsten Aufruf. Auf dem Gerät des Befugten wird nichts dauerhaft gespeichert. Bereits exportierte Dateien bleiben jedoch beim Empfänger.

Kann jemand ohne Freigabe eingesehen werden?

In der Cloud-Variante nicht: ohne Freigabe taucht die Person in keiner Liste des Befugten auf. Beim Betrieb auf einem Server der Klinik folgt die Einsicht aus der bestätigten Zugehörigkeit zur Abteilung; dort besteht ein Widerspruchsrecht mit sofortiger Wirkung.

Was ist mit der KIS-Anbindung?

Wenn Ihr Haus Leistungen automatisch aus dem KIS übernimmt, entstehen Einträge ohne Zutun der Ärztin oder des Arztes. Wer sie sehen darf, richtet sich weiterhin nach den oben beschriebenen Regeln. Die automatische Übernahme selbst gehört in Ihre Vereinbarung.

Wir stellen WDoku Ihrem Gremium vor

In einer halben Stunde zeigen wir Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung, welche Daten entstehen und welche Auswertungen möglich sind. Fragen beantworten wir direkt, statt eine Stellungnahme nachzureichen.

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