Zweckbestimmung und Abgrenzungen, Vertragsrahmen, Umgang mit vorhandener Eigennutzung, Datenmitnahme beim Ausstieg und Barrierefreiheit.
WDoku dokumentiert die ärztliche Weiterbildung. Es ist kein Krankenhausinformationssystem, kein Ersatz für die Patientenakte und nach unserer Einordnung kein Medizinprodukt. Die Behandlungsdokumentation nach § 630f BGB bleibt unberührt, und abrechnungsrelevante Daten entstehen nicht.
Alle Unterlagen für die Abstimmung im Haus: zur Übersicht nach Rollen
WDoku bildet die Weiterbildungskataloge der Landesärztekammern ab, sammelt die vom Arzt dokumentierten Leistungen und stellt die Zählstände für die Übertragung an das eLogbuch bereit. Es unterstützt zusätzlich die Rückmeldung des Weiterbildungsbefugten zu erreichten Kompetenzstufen.
Alles Weitere ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Systems.
Die App ist für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung dauerhaft kostenlos, und viele nutzen sie ohne Zutun ihres Hauses. Für die Klinik ist das zunächst kein Vorgang: Es werden dabei keine Patientendaten verarbeitet, und die Daten gehören der Person, nicht dem Arbeitgeber.
Sobald Ihr Haus die Einsicht der Weiterbildungsbefugten nutzt, verarbeitet es Beschäftigtendaten für einen eigenen Zweck. Damit gehört der Vorgang in Ihr Verarbeitungsverzeichnis, und die Mitbestimmung ist zu prüfen. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird darüber hinaus erforderlich, sobald Ihr Haus Daten einbringt oder WDoku auf einem eigenen Server betreibt. Welche Konstellation welche Folge hat, steht in der Tabelle auf der Datenschutz-Seite.
Der geordnete Weg besteht darin, die vorhandene Nutzung nicht zu untersagen, sondern sie in eine geregelte Form zu überführen: Teammodus in der Cloud oder Betrieb auf einem eigenen Server, jeweils mit einer Vereinbarung im Haus.
Dieser Punkt entscheidet in Vergabe- und Freigabeverfahren oft mehr als der Preis. Wir sagen dazu genau das zu, was wir halten können:
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist veröffentlicht und beschreibt den Stand.
Eine förmliche Konformitätsstufe nach BITV beziehungsweise WCAG erklären wir derzeit nicht. Wenn Ihr Verfahren eine solche Aussage verlangt, sprechen Sie uns bitte früh an, damit wir den Stand für Ihre Unterlagen belastbar beschreiben.
Alles auf dieser Seite gibt es als Merkblatt zum Ausdrucken oder Anhängen an eine Mail. Es wird beim Abruf erzeugt und ist damit immer auf demselben Stand wie diese Seite.
Nach unserer Einordnung nicht: es gibt keine medizinische Zweckbestimmung, keine Diagnose- und keine Therapieunterstützung. Die abschließende Bewertung für Ihr Haus liegt bei Ihnen. Dies ist keine Rechtsberatung.
Nein. Die Dokumentationspflicht nach § 630f BGB wird davon nicht berührt; die Patientenakte bleibt vollständig in Ihrem System.
Der Testzeitraum beträgt drei Monate und ist bei der Lizenz kostenfrei. Die Konditionen danach stehen im Angebot; einen Überblick gibt die Preisseite.
Die Ärztinnen und Ärzte behalten und exportieren ihre Daten selbst. Für die Abteilung stellen wir auf Anfrage einen Gesamt-Export bereit, und die Daten der Einrichtung werden auf Anforderung gelöscht.
Derzeit nicht. Es gibt eine Erklärung zur Barrierefreiheit, aber keine förmliche Stufe nach BITV oder WCAG. Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Verfahren das verlangt.
In einer halben Stunde zeigen wir Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung, welche Daten entstehen und welche Auswertungen möglich sind. Fragen beantworten wir direkt, statt eine Stellungnahme nachzureichen.