WDoku aus Sicht von Recht und Compliance

Zweckbestimmung und Abgrenzungen, Vertragsrahmen, Umgang mit vorhandener Eigennutzung, Datenmitnahme beim Ausstieg und Barrierefreiheit.

Das Wichtigste in Kürze

WDoku dokumentiert die ärztliche Weiterbildung. Es ist kein Krankenhausinformationssystem, kein Ersatz für die Patientenakte und nach unserer Einordnung kein Medizinprodukt. Die Behandlungsdokumentation nach § 630f BGB bleibt unberührt, und abrechnungsrelevante Daten entstehen nicht.

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Zweckbestimmung

WDoku bildet die Weiterbildungskataloge der Landesärztekammern ab, sammelt die vom Arzt dokumentierten Leistungen und stellt die Zählstände für die Übertragung an das eLogbuch bereit. Es unterstützt zusätzlich die Rückmeldung des Weiterbildungsbefugten zu erreichten Kompetenzstufen.

Alles Weitere ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Systems.

  • Kein Krankenhausinformationssystem. WDoku ersetzt kein KIS und keine Subsysteme, sondern liest im Bedarfsfall daraus.
  • Kein Ersatz für die Patientenakte. Die Behandlungsdokumentation nach § 630f BGB bleibt vollständig im System Ihres Hauses.
  • Keine Abrechnungsrelevanz. Aus WDoku entstehen keine Abrechnungsdaten.
  • Nach unserer Einordnung kein Medizinprodukt. Das System hat keine medizinische Zweckbestimmung im Sinne der Verordnung über Medizinprodukte, unterstützt keine Diagnose und keine Therapieentscheidung. Die abschließende Bewertung für Ihr Haus liegt bei Ihnen; dies ist keine Rechtsberatung.
  • Keine automatisierte Entscheidung mit Rechtswirkung gegenüber Beschäftigten.

Wenn Ärztinnen und Ärzte die App bereits nutzen

Die App ist für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung dauerhaft kostenlos, und viele nutzen sie ohne Zutun ihres Hauses. Für die Klinik ist das zunächst kein Vorgang: Es werden dabei keine Patientendaten verarbeitet, und die Daten gehören der Person, nicht dem Arbeitgeber.

Sobald Ihr Haus die Einsicht der Weiterbildungsbefugten nutzt, verarbeitet es Beschäftigtendaten für einen eigenen Zweck. Damit gehört der Vorgang in Ihr Verarbeitungsverzeichnis, und die Mitbestimmung ist zu prüfen. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird darüber hinaus erforderlich, sobald Ihr Haus Daten einbringt oder WDoku auf einem eigenen Server betreibt. Welche Konstellation welche Folge hat, steht in der Tabelle auf der Datenschutz-Seite.

Der geordnete Weg besteht darin, die vorhandene Nutzung nicht zu untersagen, sondern sie in eine geregelte Form zu überführen: Teammodus in der Cloud oder Betrieb auf einem eigenen Server, jeweils mit einer Vereinbarung im Haus.

Vertragsrahmen

  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO. Das Muster fordern Sie über wdoku.de/homepage/kontakt an.
  • Testzeitraum: drei Monate. Die Lizenz ist in dieser Zeit kostenfrei. Der Aufbau einer Teststellung auf einem Server Ihrer Klinik wird nach Aufwand berechnet.
  • Voraussetzung für den Start: eine freigeschaltete Weiterbildungsbefugnis in Ihrer Abteilung.
  • Enthalten im Modulpreis: Einrichtung, Support, Updates, Pflege der Weiterbildungskataloge und Übernahme der Vorzahlen.
  • Getrennt berechnet: Schulung, WDoku Connect und der Aufbau einer Teststellung auf einem Klinik-Server. Die Beträge stehen im Angebot.

Ausstieg und Datenmitnahme

Dieser Punkt entscheidet in Vergabe- und Freigabeverfahren oft mehr als der Preis. Wir sagen dazu genau das zu, was wir halten können:

  • Die einzelnen Ärztinnen und Ärzte behalten ihre Daten in der kostenlosen App und exportieren sie selbst als ZIP mit Excel, PDF und JSON.
  • Für die Abteilung stellt WDoku auf Anfrage einen Gesamt-Export bereit. Das ist eine Zusage von uns, keine Selbstbedienungsfunktion.
  • Die Daten der Einrichtung werden auf Anforderung gelöscht.
  • Beim Betrieb auf einem Server Ihres Hauses liegen ohnehin alle Daten bei Ihnen; eine Datenbanksicherung genügt für die Mitnahme.

Barrierefreiheit

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist veröffentlicht und beschreibt den Stand.

Eine förmliche Konformitätsstufe nach BITV beziehungsweise WCAG erklären wir derzeit nicht. Wenn Ihr Verfahren eine solche Aussage verlangt, sprechen Sie uns bitte früh an, damit wir den Stand für Ihre Unterlagen belastbar beschreiben.

Meldewege und Ansprechpartner

  • Datenschutzbeauftragter: ISIDAS GmbH, Frank Zimmer, dsb-wdoku@isidas.de.
  • Anbieter: WDoku Marketing GmbH, Dr. Alfred-Neff-Str. 15, 75015 Bretten, HRB 745718 Amtsgericht Mannheim (Impressum).
  • Sicherheitsvorfälle: Der Umgang mit Vorfällen ist in einem Incident-Response-Dokument festgelegt: Bewertung, Sofortmaßnahmen, Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Artikel 33 und, wo wir Auftragsverarbeiter sind, unverzügliche Unterrichtung Ihres Hauses.

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FAQ

Ist WDoku ein Medizinprodukt?

Nach unserer Einordnung nicht: es gibt keine medizinische Zweckbestimmung, keine Diagnose- und keine Therapieunterstützung. Die abschließende Bewertung für Ihr Haus liegt bei Ihnen. Dies ist keine Rechtsberatung.

Ersetzt WDoku unsere Behandlungsdokumentation?

Nein. Die Dokumentationspflicht nach § 630f BGB wird davon nicht berührt; die Patientenakte bleibt vollständig in Ihrem System.

Wie lange läuft der Vertrag?

Der Testzeitraum beträgt drei Monate und ist bei der Lizenz kostenfrei. Die Konditionen danach stehen im Angebot; einen Überblick gibt die Preisseite.

Was passiert mit den Daten, wenn wir aufhören?

Die Ärztinnen und Ärzte behalten und exportieren ihre Daten selbst. Für die Abteilung stellen wir auf Anfrage einen Gesamt-Export bereit, und die Daten der Einrichtung werden auf Anforderung gelöscht.

Erklären Sie eine Konformitätsstufe zur Barrierefreiheit?

Derzeit nicht. Es gibt eine Erklärung zur Barrierefreiheit, aber keine förmliche Stufe nach BITV oder WCAG. Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Verfahren das verlangt.

Wir stellen WDoku Ihrem Gremium vor

In einer halben Stunde zeigen wir Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung, welche Daten entstehen und welche Auswertungen möglich sind. Fragen beantworten wir direkt, statt eine Stellungnahme nachzureichen.

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