Das eLogbuch ist eng mit MWBO, WBO und der Zuständigkeit der jeweiligen Landesärztekammer verknüpft. Erst dieser Rahmen erklärt, was dokumentiert und bestätigt wird und ab wann die Nutzung verpflichtend ist.
Für das eLogbuch ist vor allem die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer relevant, ergänzt durch die MWBO als Muster. Pflicht, Übergänge und Detailanforderungen können je Kammer und Weiterbildungsgang unterschiedlich sein. Erst in diesem Kontext wird klar, wie das offizielle Logbuch fachlich zu lesen ist.
WDoku überträgt diese Fallzahlen automatisch, ohne Abtippen: die eLogbuch-Anbindung im Überblick
Die Weiterbildungsordnung definiert den fachlichen Rahmen dafür, was im eLogbuch überhaupt dokumentiert, bestätigt und später als Weiterbildungsstand nachvollzogen werden soll.
Das Logbuch bildet diese Regeln strukturiert ab; die Regeln selbst stammen aus der WBO. Ohne diesen Rahmen wirkt das eLogbuch schnell wie eine zufällige Sammlung technischer Felder.
Viele sprechen verkürzt von der MWBO, also der Muster-Weiterbildungsordnung. Für die konkrete Praxis zählt aber, welche Weiterbildungsordnung bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer gilt.
Die MWBO ist ein übergeordnetes Modell. Rechtsverbindlich wird Weiterbildung erst über die jeweilige Landesärztekammer und ihre WBO. Deshalb sind allgemeine Aussagen über Pflicht, Übergänge oder Logbuchstruktur oft nur im Kammerkontext wirklich verbindlich.
Für die konkrete Nutzung des eLogbuchs zählt die WBO der Landesärztekammer, die für Ihren Fall zuständig ist.
Das betrifft Pflichtfragen ebenso wie Übergangsregeln zwischen Papierlogbuch und eLogbuch, die Struktur einzelner Weiterbildungsgänge oder die Frage, ab wann das eLogbuch verbindlich zu nutzen ist.
Die praktische Regel lautet daher: allgemeine Orientierung über die MWBO, konkrete Verbindlichkeit über die zuständige Landesärztekammer.
Nicht jede Kammer hat dieselben Stichtage, Übergangslösungen oder Formulierungen. Manche Fragen klingen bundesweit, werden aber praktisch regional beantwortet: Ist das eLogbuch für meinen Weiterbildungsgang schon verpflichtend? Gelten Übergangsregeln? Wie ist ein Kammerwechsel einzuordnen?
Pauschale bundesweite Antworten auf solche Fragen sind deshalb oft ungenau. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Landesärztekammer.
Das bundesweite eLogbuch der Bundesärztekammer ist am 01.07.2020 online gegangen. Verbindlich wird es aber erst durch die jeweilige WBO der zuständigen Landesärztekammer.
Die meisten Landesärztekammern haben das eLogbuch ab 2020 eingeführt, einige folgten mit der Adaption ihrer neuen WBO erst 2022 oder später. Saarland hat als letzte Kammer am 01.10.2025 die Verpflichtung aktiviert.
| Landesärztekammer | eLogbuch-Stichtag | Grundlage |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | seit 01.07.2020 verfügbar | WBO 2020 |
| Bayern | verpflichtend seit 01.08.2022 | WBO 2021 |
| Berlin | verpflichtend seit 30.11.2022 | WBO 2021 |
| Brandenburg | verpflichtend seit 29.07.2020 | WBO 2020 |
| Bremen | ab 01.07.2020 | WBO 2020 |
| Hamburg | ab 01.07.2020 | Pilot-Kammer |
| Hessen | ab 01.07.2020 | Pilot-Kammer |
| Mecklenburg-Vorpommern | ab 01.07.2020 | Pilot-Kammer |
| Niedersachsen | ab 01.07.2020 | Pilot-Kammer |
| Nordrhein | ab 01.07.2020 | Pilot-Kammer |
| Rheinland-Pfalz | verpflichtend seit 02.01.2022 | WBO 2022 |
| Saarland | verpflichtend seit 01.10.2025 | zuvor freiwillig parallel zum Papierlogbuch |
| Sachsen | ab 01.07.2020 | Pilot-Kammer |
| Sachsen-Anhalt | ab 01.07.2020 | Pilot-Kammer |
| Schleswig-Holstein | ab 01.07.2020 | Pilot-Kammer |
| Thüringen | ab 01.07.2020 | Pilot-Kammer |
| Westfalen-Lippe | ab 01.07.2020 | Pilot-Kammer |
Die Stichtage sind nach öffentlich zugänglichen Quellen der Kammern recherchiert und ersetzen keine Rückfrage bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer.
Beim Wechsel in eine andere Kammer oder bei Änderungen im Weiterbildungsgang treten Unterschiede zwischen allgemeinem Modell und regionaler Praxis besonders deutlich hervor. Dann reicht eine rein abstrakte Sicht auf die MWBO oft nicht mehr aus.
Für WBA bedeutet das praktisch: Bestehende Abschnitte, Bestätigungen und der bisherige offizielle Stand sollten vor einem Wechsel richtig eingeordnet werden. Für Details ist immer die neue zuständige Landesärztekammer relevant.
Wer MWBO, WBO und Kammerzuständigkeit auseinanderhalten kann, ordnet die eigene Dokumentation vor einem Wechsel leichter.
WDoku erfindet keine eigene Weiterbildungsordnung. Es nutzt die offiziellen Kataloge der Landesärztekammern als Quelle und macht die Logik aus Richtzahlen, Kompetenzen und Abschnitten im Alltag praktischer nutzbar: über tägliche Erfassung, OPS-Mapping, Fortschrittssicht und Vorbereitung auf den eLogbuch-Transfer.
Die WBO bleibt der Maßstab; WDoku ist die Arbeitsebene davor.
Nicht allein. Maßgeblich ist die Weiterbildungsordnung Ihrer zuständigen Landesärztekammer.
Nein. Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz haben das eLogbuch mit der jeweiligen WBO-Novelle 2022 verpflichtend gemacht. Im Saarland ist es seit 01.10.2025 verpflichtend. Die übrigen Kammern haben es ab 01.07.2020 eingeführt.
Stand der Recherche: Mai 2026. Stichtage können sich durch WBO-Novellen verschieben. Für die rechtlich verbindliche Auskunft bitte Ihre zuständige Landesärztekammer fragen.
Weil sie Zugang, WBO-Kontext und den formalen Rahmen für den offiziellen Nachweis vorgibt.
WDoku sammelt Ihre Eingriffe im Alltag und stellt sie für das eLogbuch bereit. Beim nächsten Login über das Kammerportal werden die Zahlen übernommen, abtippen entfällt.
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